Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2026. Diese AGB gelten für die Website fassadenfirma.at und für alle Werkleistungen, die über diese Website angebahnt werden. Es gilt österreichisches Recht.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Die Website fassadenfirma.at wird von Digital Denker e.U., Wattgasse 33/1, 1160 Wien („Betreiber“) betrieben. Der Betreiber informiert über Fassadenleistungen, stellt einen unverbindlichen Online-Kalkulator zur Verfügung und vermittelt Anfragen an den ausführenden Betrieb.
1.2 Werkverträge über Fassadensanierung, Wärmedämmung, Verputz-, Maler- und Gerüstarbeiten („Leistungen“) kommen ausschließlich mit dem ausführenden Partnerbetrieb Alpenkraft Projektbau GmbH, Wattgasse 33, 1160 Wien („Auftragnehmer“) zustande. Diese AGB gelten für solche Werkverträge, soweit im schriftlichen Angebot nichts anderes vereinbart ist.
1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vorrangig. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote, Kalkulator und Vertragsabschluss
2.1 Preisangaben auf der Website, insbesondere die Ergebnisse des Fassaden-Kalkulators und Richtwerte pro Quadratmeter, sind unverbindliche Orientierungswerte und stellen kein Angebot dar.
2.2 Verbindlich ist ausschließlich das schriftliche Angebot des Auftragnehmers nach Besichtigung des Objekts. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellung gültig.
2.3 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail) oder durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Besichtigung selbst ist kostenlos und unverbindlich.
2.4 Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind (z. B. Statikerleistungen, Blecharbeiten, Fenstertausch, behördliche Gebühren der Stadt Wien für Gerüste auf öffentlichem Grund), werden nur nach gesonderter Beauftragung ausgeführt und verrechnet.
3. Preise und Zahlung
3.1 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise im Angebot inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern exklusive Umsatzsteuer. Angebotene Fixpreise gelten für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.
3.2 Ergeben sich bei der Ausführung verdeckte Mängel des Untergrunds, die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren (z. B. großflächig hohler Putz unter intaktem Anstrich, Feuchtigkeit im Mauerwerk), wird der Auftraggeber unverzüglich informiert; Mehrleistungen werden nur nach schriftlicher Freigabe ausgeführt.
3.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen nach Baufortschritt fällig: 30 % bei Auftragserteilung, 40 % nach Gerüststellung und Abschluss der Vorarbeiten, 30 % nach Fertigstellung und Abnahme. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.4 Bei Zahlungsverzug werden gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen von 4 % p. a. (§ 1000 ABGB), gegenüber Unternehmern die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB verrechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Arbeiten bis zur Zahlung auszusetzen.
3.5 Förderungen (z. B. Sanierungsbonus, wohnfonds_wien) sind vom Auftraggeber zu beantragen. Der Auftragnehmer unterstützt mit den erforderlichen technischen Unterlagen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Gewährung einer Förderung.
4. Leistungsausführung und Termine
4.1 Der Auftragnehmer führt die Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen ÖNORMEN und den Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller aus. Er ist berechtigt, sich qualifizierter Subunternehmer zu bedienen.
4.2 Ausführungstermine sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, voraussichtliche Termine. Witterungsbedingte Verzögerungen (Frost, Regen, Hitze, bei denen eine fachgerechte Verarbeitung nicht möglich ist), behördliche Verzögerungen (z. B. Gerüstbewilligung der MA 46, Abstimmung mit der MA 19) sowie höhere Gewalt verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
4.3 Geringfügige Abweichungen in Farbton und Struktur gegenüber Mustern sind materialbedingt und stellen keinen Mangel dar, sofern sie handelsüblich und technisch unvermeidbar sind.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zum Objekt, für Strom- und Wasseranschluss auf der Baustelle sowie für die Zustimmung allfälliger Miteigentümer, Hausverwaltungen oder Nachbarn, soweit deren Grund benötigt wird.
5.2 Der Auftraggeber informiert über bekannte Besonderheiten des Objekts (Schutzzone, Denkmalschutz, Leitungen, frühere Sanierungen, Feuchtigkeitsprobleme). Bewilligungen für Gerüste auf öffentlichem Grund holt der Auftragnehmer im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers ein.
5.3 Fahrzeuge, Pflanzen und bewegliche Gegenstände im Arbeitsbereich sind vom Auftraggeber zu entfernen oder abzudecken; andernfalls haftet der Auftragnehmer nur bei grobem Verschulden.
6. Abnahme
6.1 Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit Protokoll. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Protokoll festgehalten und binnen angemessener Frist behoben.
6.2 Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch oder verweigert er ohne wesentliche Mängel die Abnahme, gilt die Leistung 14 Tage nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige als abgenommen.
7. Gewährleistung und Garantie
7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff ABGB. Die Gewährleistungsfrist für Arbeiten an unbeweglichen Sachen beträgt drei Jahre ab Abnahme.
7.2 Darüber hinaus gewährt der Auftragnehmer eine freiwillige Garantie von zehn Jahren auf die Haftung von Putz- und Wärmedämmverbundsystemen (Ablösen vom Untergrund) sowie von fünf Jahren auf Fassadenanstriche (Abblättern bei fachgerechter Nutzung). Die Garantie umfasst die Nachbesserung der betroffenen Fläche; ausgenommen sind Schäden durch mechanische Einwirkung, bauseitige Feuchtigkeit, Setzungen des Gebäudes, unterlassene Wartung sowie Veränderungen durch Dritte.
7.3 Mängel sind dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden und gegenüber Verbrauchern nicht für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit, soweit ein Haftungsausschluss nach § 6 KSchG unzulässig wäre. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
8.2 Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Betreiber der Website haftet nicht für Leistungen des Auftragnehmers; seine Rolle beschränkt sich auf Information und Vermittlung.
9. Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)
9.1 Wird der Werkvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers (z. B. bei der Besichtigung vor Ort) oder im Fernabsatz (z. B. per E-Mail) geschlossen, kann der Verbraucher binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist an Alpenkraft Projektbau GmbH, Wattgasse 33, 1160 Wien oder per E-Mail an office@fassadenfirma.at zu richten; die Absendung innerhalb der Frist genügt.
9.2 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Ausführung bereits während der Rücktrittsfrist begonnen wird, hat er im Fall des Rücktritts den bis dahin erbrachten Leistungsanteil anteilig zu vergüten (§ 16 FAGG). Bei vollständiger Erbringung der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers erlischt das Rücktrittsrecht.
9.3 Kein Rücktrittsrecht besteht bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen der Verbraucher den Auftragnehmer ausdrücklich aufgefordert hat (§ 18 Abs 1 Z 8 FAGG), soweit die Arbeiten den Auftrag nicht überschreiten.
10. Stornierung und Rücktritt des Auftragnehmers
10.1 Storniert der Auftraggeber nach Ablauf einer allfälligen Rücktrittsfrist den Auftrag, sind bereits erbrachte Leistungen, bestelltes objektbezogenes Material sowie nachweislich entstandene Kosten (z. B. Gerüstbewilligung) zu ersetzen.
10.2 Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber trotz Nachfrist seinen Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Leistung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht ausführbar ist.
11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
11.1 Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit es nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden ist.
11.2 Planungsunterlagen, Farbkonzepte und Fotos des Auftragnehmers bleiben dessen geistiges Eigentum. Der Auftragnehmer darf Fotos der sanierten Fassade (ohne personenbezogene Daten und ohne Nennung der Adresse) als Referenz verwenden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Anfragen über die Website werden zur Bearbeitung an den Auftragnehmer weitergegeben.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
13.2 Erfüllungsort ist der Ort des Objekts. Gerichtsstand für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG.
13.3 Verbraucher können sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (ec.europa.eu/consumers/odr) wenden. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
Hinweis: Diese AGB wurden nach österreichischem Recht (ABGB, UGB, KSchG, FAGG) erstellt. Eine abschließende Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder die Wirtschaftskammer Wien wird vor dem ersten Vertragsabschluss empfohlen.