Gerüst in Wien: Genehmigung, MA 46, Kosten und Dauer
Wann ein Fassadengerüst in Wien eine Bewilligung der MA 46 braucht, was die Gebrauchsabgabe kostet, wie lange die Genehmigung dauert und was Sie als Eigentümer tun müssen.

Fast jede Fassadensanierung in Wien braucht ein Gerüst – und fast jedes Gerüst steht zumindest teilweise auf öffentlichem Grund. Dann ist die Stadt Wien im Spiel. Was Eigentümer über Bewilligung, Kosten und Fristen wissen sollten.
Wann braucht ein Gerüst eine Bewilligung?
Sobald das Gerüst Gehsteig, Parkstreifen oder Fahrbahn berührt, braucht es eine Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz durch die MA 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten). Steht das Gerüst vollständig auf Privatgrund – etwa im Innenhof oder Garten – ist keine Bewilligung nötig.
Was kostet die Gebrauchsabgabe?
Die Abgabe richtet sich nach beanspruchter Fläche und Dauer; je nach Bezirk und Lage sind das einige hundert bis über tausend Euro für eine mehrwöchige Standzeit. Dazu kommen gegebenenfalls Kosten für Halteverbotstafeln und Beleuchtung. Wir rechnen diese Gebühren transparent und ohne Aufschlag weiter.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Planen Sie 2–3 Wochen Vorlauf ein. Der Antrag braucht einen Lageplan mit Gerüstabmessungen, die Angabe der Standzeit und bei Gehsteignutzung ein Konzept für Fußgänger (Schutzdach oder Fußgängertunnel). Wir stellen den Antrag als Ausführender – Sie müssen nichts einreichen.
Sicherheit: Was vorgeschrieben ist
- Gehsteigschutzdach ab der ersten Gerüstlage bei Fußgängerverkehr
- Beleuchtung und Absicherung bei Nacht
- Schutznetz gegen herabfallende Teile
- Abnahme nach Aufbau, wöchentliche Prüfung, Prüfprotokoll am Gerüst
Im Fixpreis enthalten
Bei jeder Fassadensanierung von Fassadenfirma sind Gerüst, Anmeldung bei der MA 46 und Schutzmaßnahmen im Angebot enthalten. Sie bekommen einen Preis – und keine Überraschung von der Stadt Wien.
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